Allgemeine Geschäftsbedingungen LVB Event

1. ALLGEMEINES

Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Mietvertrages. Die Vermietung und Anmietung der Mietgegenstände

erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Mieter bestätigt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, von unseren Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit diesen im vollen Umfang einverstanden zu sein.

2. MIETGEGENSTAND

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die in der Auftragsbestätigung genannten Geräte durch vergleichbare andere Geräte zu ersetzen.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

a) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen oder Verträge in Bezug auf die Mietsache mit Dritten zu schließen. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen Rechten Dritter freizuhalten.

b) Die Mietgegenstände dürfen nicht ohne Einwilligung des Vermieters ins Ausland gebracht werden.

c) Der Mieter hat sich bei Übergabe der Mietgegenstände vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung an.

d) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen sowie Bedienungs-, Wartung und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Die Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten oder ähnlichem am Mietgegenstand ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.

e) Der Mieter haftet dem Vermieter für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden an den Mietgegenständen, insbesondere für solche, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung der Mietsachen entstehen. Ferner haftet der Mieter für den Verlust der Mietgegenstände bzw. Teilen der Mietgegenstände während der Mietzeit. Bei Verlust hat der Mieter dem Vermieter den Mietgegenstand zum Neuwert zu entschädigen sowie 20% des Neuwertes als Ausfall-Gebühr zu begleichen.

f) Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dazu verpflichtet, den Mietgegenstand durch geeignete Maßnahmen (z.B. Absperrung, Wachdienst) gegen unbefugte Einwirkung von Dritten zu sichern.

g) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen seiner Bediensteten, Besucher, Gäste, Lieferanten oder sonstiger Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Geräte nebst Zubehör geltend gemacht werden, sofern diese Ansprüche nicht infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Bediensteten des Vermieters entstanden sind

h) Bei Anmietung von Strahlengeräten (Lasergeräte) erwirbt der Mieter nicht gleichzeitig das Recht auf Betrieb, da der Betrieb gesetzlich strengstens untersagt ist, wenn der Mieter keinen gültigen Laserschein und kein gültiges TÜV Gutachten hat. Die Einzelunternehmung LVB Event Inh. Marvin Brandenburg übernimmt keine Haftung für unsachgemäßen Einsatz und falscher bzw. unerlaubter Bedienung. Unerlaubter Betrieb kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Der Verleih von Lasertechnik erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Für sämtliche Folgekosten, die durch unerlaubte Vorführungen / Aufführungen oder nicht vorschriftsgemäße Inbetriebnahme entstehen haftet der Mieter bzw. Auftraggeber im vollen Umfang alleine.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS

a) Der Vermieter ist auch während der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstände erforderlich erscheinende Maßnahmen zu ergreifen.

Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahme können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

b) Mit Rücknahme der Mietgegenstände bestätigt der Vermieter nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu prüfen.

c) Es besteht keine Haftung des Vermieters, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder Ausfall der gemieteten Geräte sowie durch den ordnungsgemäßen Betrieb der Mietgegenstände während der Vertragszeit Schäden entstehen.

5. MIETZEIT UND MIETZINS

a) Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietervertrag angegebenen Zeiten. Ist der Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes beim Mieter bzw. bei der Abholung durch den Mieter. Die Dauer der Miete wird sofern nicht anders beschrieben in Tagen berechnet. Sie beträgt mindestens einen Tag.

b) Ist ein Mietzins im Vertrag nicht angegeben, so wird der laut gültiger Mietpreisliste aktuelle Mietzins für den Mietgegenstand berechnet.

c) Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder Überlassen des Mietgegenstandes zustande.

d) Der Mietzins ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei der Abholung oder Anlieferung der Mietsache rein netto fällig.

e) Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter den Tagesmietpreis laut der gültigen Mietpreisliste. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem der Mietgegenstand in den Geschäftsräumen des Vermieters eintrifft. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche aus der verspäteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

a) Mietverträge sind schriftlich mit sofortiger Wirkung bis zu fünf Tagen vor dem ersten Miettag kündbar. Eine Kündigung, die bis zu fünf Tage vor dem ersten oder Miettag zugeht, verpflichtet zur Zahlung von 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages.

b) Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird der volle im Vertrag vereinbarte Betrag fällig.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, Bochum.

b) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Vereinbarung, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

 

 

Warenkorb
Scroll to Top