Allgemeine Geschäftsbedingungen LVB Event
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen LVB Event, Inhaber Marvin Brandenburg, und dem jeweiligen Mieter über die Vermietung von Veranstaltungstechnik und sonstigen Mietgegenständen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Mietvertrages, sofern der Mieter bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter ist berechtigt, einen vereinbarten Mietgegenstand durch ein technisch und qualitativ mindestens gleichwertiges Gerät zu ersetzen, sofern dem Mieter dies zumutbar ist und der vereinbarte Verwendungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3. Rechte und Pflichten des Mieters
a) Der Mieter darf die Mietgegenstände ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte weitervermieten oder dauerhaft Dritten überlassen.
b) Die Mietgegenstände dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht ins Ausland verbracht werden.
c) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Schäden, Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
d) Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Bedienungsanleitungen sowie Sicherheits-, Wartungs- und Pflegehinweise sind zu beachten.
Veränderungen, Umbauten, Reparaturen oder sonstige Eingriffe an den Mietgegenständen sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
e) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch eine von ihm zu vertretende unsachgemäße, fahrlässige oder vertragswidrige Nutzung entstehen.
Der Mieter haftet ebenfalls für den von ihm zu vertretenden Verlust der Mietgegenstände oder des mitvermieteten Zubehörs.
Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden ist der Vermieter berechtigt, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Dabei werden insbesondere Alter, Zustand und Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes berücksichtigt.
f) Der Mieter hat die Mietgegenstände angemessen gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse, unbefugten Zugriff und sonstige vorhersehbare Gefahren zu sichern.
Der Vermieter kann bei besonderen Einsatzbedingungen angemessene zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verlangen.
g) Der Mieter ist für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung der Mietgegenstände während der Mietzeit verantwortlich.
Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen oder eigenmächtige Veränderungen an den Mietgegenständen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
h) Für Lasergeräte und sonstige Geräte, deren Betrieb besonderen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen unterliegt, ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche für den jeweiligen Einsatz erforderlichen gesetzlichen Vorschriften, Genehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen und Betreiberpflichten eingehalten werden.
Insbesondere sind die für die jeweilige Laserklasse geltenden Anforderungen und Schutzmaßnahmen zu beachten.
Lasergeräte dürfen nur entsprechend ihrer Klassifizierung, den Herstellerangaben und den gesetzlichen Vorschriften betrieben werden.
Die Vermietung von Lasergeräten erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.
4. Rechte und Pflichten des Vermieters
a) Der Vermieter ist berechtigt, während der Mietzeit erforderliche Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung seines Eigentums zu treffen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und dem Mieter zumutbar sind.
b) Die vorbehaltlose Rücknahme eines Mietgegenstandes stellt keine Bestätigung seiner Mangelfreiheit oder Vollständigkeit dar.
Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände nach der Rückgabe auf Beschädigungen, Fehlteile oder sonstige Mängel zu überprüfen.
c) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
5. Mietzeit und Mietpreis
a) Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
Ist kein konkreter Beginn vereinbart, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung der Mietdauer tageweise. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
b) Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
Ist dort ausnahmsweise kein Mietpreis angegeben, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Mietgegenstand ausgewiesene Mietpreis.
c) Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Mietvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Vermieters oder spätestens durch Übergabe des Mietgegenstandes zustande.
d) Der Mietpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe oder Abholung der Mietgegenstände fällig.
e) Bei verspäteter Rückgabe kann für den zusätzlichen Nutzungszeitraum eine entsprechende weitere Mietvergütung berechnet werden.
Der Mieter haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften für einen von ihm zu vertretenden weiteren Schaden, der dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entsteht.
6. Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bei einer Stornierung mehr als 5 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei,
- bei einer Stornierung innerhalb von 5 Kalendertagen vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises,
- bei einer Stornierung am Miettag oder bei Nichtabholung ohne vorherige Stornierung: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Bei einem vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Abbruch einer Veranstaltung oder einer vorzeitigen Rückgabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des vereinbarten Mietpreises.
Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
7. Rückgabe und Reinigung
Die Mietgegenstände sind vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden.
Normale, durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, die über den üblichen Gebrauch hinausgeht, kann der tatsächlich erforderliche zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet werden.
8. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Bochum Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.